RS Vwgh 2003/9/24 97/13/0224

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Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
BAO §308 Abs1;
LAO Wr 1962 §240 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Auch die Büroorganisation von Gebietskörperschaften muss in gleicher Weise wie eine Rechtsanwaltskanzlei dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen. Dazu gehört insbesondere die Vormerkung von Fristen und die Vorsorge durch entsprechende Kontrollen, dass Unzulänglichkeiten infolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen sind (Hinweis E 26. Juni 1996, 95/16/0307; B 19. August 1997, 97/16/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130224.X08

Im RIS seit

05.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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