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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §102 Abs2 Z2;Rechtssatz
Im Beschwerdefall liegt der den Zahlungen wirtschaftlich zu Grunde liegende Umstand darin, dass der Erblasser aus Anteilen an einem in Österreich in der Form einer KG betriebenen Unternehmen Einkünfte erzielt hatte und nach seinem Tod auf Grund seiner letztwilligen Verfügung Teile dieser Einkünfte den Vermächtnisnehmern zugeflossen sind. Da die Quelle dieser Geldflüsse die aus der im Inland betriebenen KG geflossenen Einkünfte sind, war ein Bezug zum Inland im Sinne des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 gegeben. (Hier: Der Erblasser hat in seinem Testament bestimmten Personen Vermächtnisse zugedacht, die dadurch zu erfüllen waren, dass ihnen an den der Beschwerdeführerin vererbten Kommanditanteilen ein Nießbrauch, zumindest darunter aus diesen Anteilen fließende, im Testament genau abgegrenzte Zahlungen zukommen sollten.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130188.X03Im RIS seit
05.11.2003