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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974;Rechtssatz
Nach § 21 Abs. 1a VStG sind nicht nur die finanziellen, sondern sämtliche Aspekte der Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen. Neben der fiskalischen Seite - der Sicherung von Einnahmen - dienen die nach dem Wiener Parkometergesetz geführten Abgabenstrafverfahren im Besonderen auch der Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002170177.X01Im RIS seit
13.11.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008