RS Vwgh 2003/10/7 2002/01/0156

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Veröffentlicht am 07.10.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §172;
ASVG §173;
ASVG §174;
StbG 1985 §10 Abs1;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Was die berufliche Komponente der Beurteilung der konkreten Integration des Beschwerdeführers anlangt, so gesteht die belangte Behörde in ihrer Gegenschrift ausdrücklich zu, dass der Beschwerdeführer bis 31.3.1999 eine Unfallrente bezogen hat. Von daher durfte im gegebenen Zusammenhang nicht ohne Weiteres nur auf Beschäftigungszeiten abgestellt werden (Hinweis: E 25.3.2003, Zl. 2001/01/0607).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010156.X01

Im RIS seit

11.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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