RS Vwgh 2003/10/7 2002/01/0379

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.2003
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57;
MRK Art3;

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Art. 3 MRK (zur Maßgeblichkeit dieser Judikatur im gegebenen Zusammenhang vgl. E 21.8.2001, Zl. 2000/01/0443, oder zuletzt - auf Basis der im Beschwerdefall allerdings noch nicht anzuwendenden neuen Rechtslage nach dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2002 - das E 16.7.2003, Zl. 2003/01/0059) rechtfertigt die nunmehrige Situation des Beschwerdeführers in Anbetracht der Verhältnisse im Kosovo einen "Abänderungsbescheid". Das ergibt sich insbesondere aus der Äußerung des den Beschwerdeführer behandelnden Arztes, die - gedeckt durch eine dieser Äußerung beigeschlossene Stellungnahme der Universitätsklinik Prishtina - deutlich zum Ausdruck bringt, dass medizinisch betrachtet einem Aufenthalt des Beschwerdeführers im Kosovo nichts entgegen steht. Soweit die Beschwerde die mit einer Behandlung im Kosovo verbundene finanzielle Belastung ins Treffen führt, wird kein im vorliegenden Fall unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 MRK wesentlicher Aspekt angesprochen. Die Behauptung wiederum, mangels ausreichender Verfügbarkeit wäre eine medizinische Versorgung des Beschwerdeführers in Prishtina nicht hinreichend gegeben, wird nicht näher ausgeführt und vermag die behördliche Beurteilung angesichts der erwähnten ärztlichen Auskunft nicht in Frage zu stellen. Dem Umstand schließlich, dass der Beschwerdeführer auch unter medizinischen Gesichtspunkten im Kosovo schwierigere Verhältnisse vorfinden würde als in Österreich, kommt unter dem Blickwinkel des Art. 3 MRK keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. insbesondere das Urteil des EGMR vom 6.2.2001, Beschwerde Nr. 44599/98, Case of Bensaid v. The United Kingdom).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010379.X01

Im RIS seit

11.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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