RS Vwgh 2003/10/7 2001/15/0085

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Veröffentlicht am 07.10.2003
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E6J
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

61995CJ0037 Ghent Coal Terminal VORAB;
61998CJ0110 Gabalfrisa VORAB;
UStG 1994 §12;

Rechtssatz

Das Recht auf Vorsteuerabzug vor der tatsächlichen Nutzung oder vor dem Entstehen zu versteuernder Einkünfte setzt voraus, dass entweder die nachgewiesene Absicht nach außen hin zum Ausdruck gekommen ist, die Wohnung zur Gänze zu unternehmerischen Zwecken erworben oder hergestellt zu haben, oder dass der zu nicht unternehmerischen Zwecken beabsichtigte Anteil dem Unternehmen zugeordnet wurde.

Gerichtsentscheidung

EuGH 61995J0037 Ghent Coal Terminal VORAB
EuGH 61998J0110 Gabalfrisa VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001150085.X05

Im RIS seit

31.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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