RS Vwgh 2003/10/15 2003/04/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.2003
beobachten
merken

Index

10/10 Grundrechte
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs1;
StGG Art6;

Rechtssatz

Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit erlaubt mit Rücksicht auf den im Art. 6 StGG enthaltenen Gesetzesvorbehalt, Beschränkungen der Erwerbsfreiheit anzuordnen. Gesetzliche, die Erwerbsausübungsfreiheit beschränkende Regelungen sind danach nur dann zulässig, wenn sie durch das öffentliche Interesse geboten, zur Zielerreichung geeignet und adäquat sind und auch sonst sachlich gerechtfertigt werden können (Hinweis VfSlg. 12236/1989).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003040144.X02

Im RIS seit

05.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten