RS Vwgh 2003/10/15 2002/04/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.2003
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §77 Abs2;

Rechtssatz

Die Frage der Zumutbarkeit einer Belästigung durch die festgestellte Beschattungswirkung der Abgasfahne einer gewerblichen Betriebsanlage ist eine Rechtsfrage und daher nicht durch den medizinischen Amtssachverständigen zu beantworten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002040073.X05

Im RIS seit

05.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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