RS Vwgh 2003/10/16 2003/07/0084

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Veröffentlicht am 16.10.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs3;
VVG §10 Abs2;
VVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0018 E 22. Februar 2001 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Kostenvorauszahlungsauftrag gem §4 Abs2 VVG stellt keine Vollstreckungsverfügung dar, die Berufungsgründe sind hier nicht auf den Rahmen des § 10 Abs. 2 VVG beschränkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003070084.X02

Im RIS seit

10.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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