RS Lvwg 2022/5/10 VGW-107/060/15135/2021

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Veröffentlicht am 10.05.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

10.05.2022

Index

L55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht

Norm

BaumschutzG Wr. 1974 §4 Abs1
NotwegeG §9 Abs1

Rechtssatz

Im Wiener Baumschutzgesetz fehlt eine Rechtsgrundlage, wonach einer Person ein Antragsrecht zur Erlassung eines behördlichen Auftrags gegenüber einer anderen Person zur Entfernung eines Baumes im Sinne eines Leistungsbescheids zukommt.

Schlagworte

Baumschutz; Entfernen von Bäumen; Antrag; Auslegung; Notwegegesetz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.107.060.15135.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2024
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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