RS Vwgh 2003/10/16 2002/07/0147

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Veröffentlicht am 16.10.2003
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §6 Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;
FlVfLG OÖ 1979 §24 Abs1;

Rechtssatz

Das Schicksal einer Dienstbarkeit im Zusammenlegungsverfahren wird vom Zusammenhang zwischen dem Gebot der Gesetzmäßigkeit der Abfindung einerseits und den Voraussetzungen der Begründung/Aufrechterhaltung einer Dienstbarkeit andererseits bestimmt. Hängt die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer Partei des Zusammenlegungsverfahrens von der Zuerkennung (Begründung/Aufrechterhaltung) einer Dienstbarkeit ab, dann werden regelmäßig wirtschaftliche Gründe für die Begründung oder Aufrechterhaltung dieser Dienstbarkeit sprechen, weil dann diese Dienstbarkeit für das Erreichen eines zumindest gleichen Betriebserfolges notwendig ist (Hinweis E 21.11.2002, 99/07/0126).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070147.X04

Im RIS seit

10.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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