RS Vwgh 2003/10/16 2003/16/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.2003
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §914;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/13/0098 E 9. Oktober 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Getrennt abgeschlossene Verträge sind dann als Einheit aufzufassen, wenn die Beteiligten trotz mehrerer (in einer oder mehreren Urkunden enthaltener) getrennter Verträge eine einheitliche Regelung beabsichtigen und wenn zwischen den mehreren Verträgen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (Hinweis E 22.5.1980, 714/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160126.X02

Im RIS seit

12.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten