RS Vwgh 2003/10/29 2000/13/0028

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Veröffentlicht am 29.10.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs6;
EStG 1988 §67 Abs8;

Rechtssatz

Von einer "freiwilligen Abfertigung" im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 kann nicht gesprochen werden, wenn eine Zahlung geleistet wird, um den Dienstnehmer zur vorzeitigen Auflösung eines Dienstvertrages zu bewegen. Derartige Zahlungen fallen unter die Bestimmungen des § 67 Abs. 8 EStG 1988 (Hinweis E 18. März 1991, 90/14/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130028.X06

Im RIS seit

02.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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