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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs2;Rechtssatz
Eine unzutreffende, wenn auch durch (Teile der) Fachliteratur und Verwaltungspraxis gestützte, Rechtsansicht des Abgabepflichtigen steht einer Berichtigung der in Verkennung der Rechtslage erstellten (Steuer-)Bilanz nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130090.X06Im RIS seit
02.12.2003Zuletzt aktualisiert am
07.12.2017