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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs2;Rechtssatz
Die Frage der subjektiven Richtigkeit der Bilanz kann allenfalls in jenen Fällen Bedeutung haben, in denen es um "Umstände" oder "Verhältnisse" geht, welche am Bilanzstichtag bereits vorlagen, dem Steuerpflichtigen aber bis zur Bilanzerstellung noch nicht bekannt waren, und welche ein gewissenhafter Abgabepflichtiger bei Anwendung der nötigen Sorgfalt auch nicht kennen musste. Angesprochen sind in diesem Zusammenhang ausschließlich Sachverhaltselemente.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130090.X05Im RIS seit
02.12.2003Zuletzt aktualisiert am
07.12.2017