RS Vwgh 2003/11/5 2000/08/0134

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Veröffentlicht am 05.11.2003
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §3 Abs1;
ASVG §3 Abs2 litd;
ASVG §3 Abs3;
ASVG §30 Abs2;

Rechtssatz

Zur Entsendung im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. d ASVG im Anschluss an das hg. E 11. Mai 1993, 90/08/0095: Der Dienstnehmer stand zwar in einem Arbeitsvertragsverhältnis zu einem Unternehmen mit Sitz in Österreich, hatte aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (und danach) seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich. Er war jedoch vor der Aufnahme seiner Tätigkeit im Ausland (zu Einschulungszwecken) und nach Tätigkeiten in mehreren Ländern neuerlich im Inland beschäftigt und vollversichert. Darin liegt - ungeachtet des (zumindest zunächst gegebenen) Fehlens eines gewöhnlichen Aufenthaltes des Dienstnehmers im Inland - eine ausreichende Inlandsbeziehung, um von einer Entsendung an die jeweiligen ausländischen Beschäftigungsorte ausgehen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000080134.X05

Im RIS seit

09.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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