RS Vwgh 2003/11/5 2003/01/0499

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Veröffentlicht am 05.11.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/13/0031 B 25. März 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn bereits der Verfahrenshilfeantrag verspätet eingebracht wurde, hat dies zur Folge, daß auch die Beschwerde außerhalb der dem Beschwerdeführer zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003010499.X01

Im RIS seit

19.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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