RS Vwgh 2003/11/18 2001/14/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0090 E 29. Oktober 2003 RS 5

Stammrechtssatz

Die Frage der subjektiven Richtigkeit der Bilanz kann allenfalls in jenen Fällen Bedeutung haben, in denen es um "Umstände" oder "Verhältnisse" geht, welche am Bilanzstichtag bereits vorlagen, dem Steuerpflichtigen aber bis zur Bilanzerstellung noch nicht bekannt waren, und welche ein gewissenhafter Abgabepflichtiger bei Anwendung der nötigen Sorgfalt auch nicht kennen musste. Angesprochen sind in diesem Zusammenhang ausschließlich Sachverhaltselemente.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001140050.X03

Im RIS seit

19.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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