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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/13/0090 E 29. Oktober 2003 RS 5Stammrechtssatz
Die Frage der subjektiven Richtigkeit der Bilanz kann allenfalls in jenen Fällen Bedeutung haben, in denen es um "Umstände" oder "Verhältnisse" geht, welche am Bilanzstichtag bereits vorlagen, dem Steuerpflichtigen aber bis zur Bilanzerstellung noch nicht bekannt waren, und welche ein gewissenhafter Abgabepflichtiger bei Anwendung der nötigen Sorgfalt auch nicht kennen musste. Angesprochen sind in diesem Zusammenhang ausschließlich Sachverhaltselemente.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001140050.X03Im RIS seit
19.01.2004