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91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 1997 §33 Abs2;Rechtssatz
Bei der Beurteilung, welche Berechnungsmethode den Marktanteil - aus dem sich gegebenenfalls eine Vermutung der Marktbeherrschung nach § 33 Abs. 2 TKG 1997 ableitet - adäquat abbildet, handelt es sich um eine Rechtsfrage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002030284.X13Im RIS seit
17.12.2003Zuletzt aktualisiert am
15.09.2015