RS Vwgh 2003/11/18 2002/03/0284

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2003
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §33 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, welche Berechnungsmethode den Marktanteil - aus dem sich gegebenenfalls eine Vermutung der Marktbeherrschung nach § 33 Abs. 2 TKG 1997 ableitet - adäquat abbildet, handelt es sich um eine Rechtsfrage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002030284.X13

Im RIS seit

17.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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