RS Vwgh 2003/11/18 2000/14/0189

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Veröffentlicht am 18.11.2003
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §30 Abs1;
BewG 1955 §52 Abs2;

Rechtssatz

Die Anwendung des § 52 Abs. 2 BewG hat zur tatbestandsmäßigen Voraussetzung, dass zum Bewertungsstichtag tatsächlich eine land- (und forst-) wirtschaftliche Nutzung vorliegt. Andernfalls hätte eine Zurechnung zum Grundvermögen bereits nach der Bestimmung des § 30 Abs. 1 BewG zu erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140189.X05

Im RIS seit

26.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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