RS Vwgh 2003/11/18 2000/14/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2003
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §260 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0066 E 28. März 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Der Rechtsmittelbehörde mangelt die Zuständigkeit zur Erlassung eines Haftungs- und Zahlungsbescheides an eine Person, die nicht bereits von der Behörde erster Instanz für diese Abgaben herangezogen worden ist (Hinweis E 25.6.1998, 97/15/0218).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140036.X02

Im RIS seit

19.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten