RS Vwgh 2003/11/19 2000/04/0175

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2003
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs3 impl;
GewO 1994 §77 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/04/0181 E 24. Oktober 2001 RS 5

Stammrechtssatz

Seit der Neufassung des § 77 Abs. 3 GewO 1973 (nunmehr GewO 1994) durch die Gewerberechtsnovelle 1988 kommt das Verhalten von Kunden und von anderen betriebsfremden Personen außerhalb einer gewerblichen Betriebsanlage für eine Zurechnung zur Betriebsanlage selbst dann nicht mehr in Betracht, wenn es sich um das Zufahren von einer öffentlichen Straße zur Betriebsanlage handelt (Hinweis E 25.11.1997, 97/04/0122).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000040175.X08

Im RIS seit

05.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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