RS Vwgh 2003/11/24 2002/10/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2003
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §19 Abs5 litd idF 1987/576;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/10/0228 E 27. Jänner 2003 RS 4

Stammrechtssatz

Eigentümer von Waldflächen, die an die zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzen, können im Rodungsverfahren im Rahmen der Interessenabwägung geltend machen, dass durch die Rodung in ihr subjektives Recht auf Erhaltung der ihnen gehörigen nachbarlichen Waldflächen bzw. auf Abwehr von diesen Waldbestand beeinträchtigenden Maßnahmen eingegriffen wird (Hinweis E 29. 06. 1998, 96/10/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002100051.X01

Im RIS seit

31.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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