RS Vwgh 2003/11/24 2001/10/0137

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Veröffentlicht am 24.11.2003
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §28 Abs2 litc;

Rechtssatz

§ 28 Abs 2 lit c ForstG 1975 ermächtigt die Behörde, im Rahmen einer Bannlegung im Bannwald bestehende Nutzungsrechte einzuschränken oder aufzuheben. Diese Bestimmung ermächtigt daher die Forstbehörde auch zur Verhängung eines Weideverbotes (vgl das hg Erkenntnis vom 18. Oktober 1993, Zl 93/10/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001100137.X01

Im RIS seit

19.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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