RS Vwgh 2003/11/24 2002/10/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §19 Abs5 litd;

Rechtssatz

Eigentümer von Waldflächen, die an die zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzen, dürfen im Rodungsverfahren zum Zwecke allfälliger, ihnen durch eine Rodungsbewilligung drohender Rechtsnachteile aus dem Titel der mit ihren Interessen verbundenen öffentlichen Interessen im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung im Wege von Einwendungen gegen den Rodungsantrag das öffentliche Interesse an der Walderhaltung geltend machen (vgl das hg Erkenntnis vom 29. Juni 1998, Zl 96/10/0125, und die dort zitierte Vorjudikatur).

Schlagworte

Fischerei Forstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002100058.X01

Im RIS seit

25.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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