RS Vwgh 2003/11/24 2003/10/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AVG §1;
LMG 1975 §18 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0084 B 11. Juni 2001 RS 7

Stammrechtssatz

Die Zuständigkeit zur Erlassung eines auf § 18 Abs 2 LMG 1975 gegründeten Untersagungsbescheides fällt nach Ablauf der Frist von drei Monaten weg; nach Ablauf dieser Frist erlassene Bescheide sind mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde belastet (vgl das hg Erkenntnis vom 23. Jänner 1995, Zl 91/10/0215 mwH).

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003100145.X02

Im RIS seit

20.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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