RS Vwgh 2003/11/25 2002/11/0170

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Veröffentlicht am 25.11.2003
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §28 Abs2;

Rechtssatz

Um von einem Verlangen iSd § 28 Abs. 2 FSG 1997 sprechen zu können, bedarf es einer unmissverständlichen Aufforderung der Behörde im Rahmen einer Verfahrensanordnung, der Ausfolgungswerber möge die Nachweise über eine verkehrspsychologische Untersuchung vorlegen. (Hier: Eine solche unmissverständliche Aufforderung ist jedoch im vorliegenden Fall schon auf Grund der Wortwahl ("Sie werden daher ersucht, ... mitzuteilen, ...") in dem Schreiben der Behörde nicht zu erblicken.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002110170.X02

Im RIS seit

19.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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