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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1997 §38 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/18/0343 E 31. März 2000 RS 2Stammrechtssatz
Beim "maßgeblichen Sachverhalt" iSd § 38 Abs 1 Z 3 FrG 1997 handelt es sich im Fall eines auf strafbare Handlungen gegründeten Aufenthaltsverbotes nicht um die Verurteilung, sondern um das zu Grunde liegende Fehlverhalten. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes im Grund des § 38 Abs 1 Z 3 FrG 1997 ist zu prüfen, ob der Fremde vor Verwirklichung des ersten der von der Beh zulässigerweise zur Begründung des Aufenthaltsverbotes herangezogenen Umstände, die in ihrer Gesamtheit die Maßnahme tragen, die Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gem § 10 Abs 1 StbG 1985 erfüllte (Hinweis E 17. 9.1998, 98/18/0170).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003180283.X02Im RIS seit
17.12.2003