RS Vwgh 2003/11/27 99/15/0266

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2003
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §37 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Insbesondere im Falle eines gravierenden Auseinanderklaffens zwischen dem Kaufpreis für den Gesellschaftsanteil bei der Abtretung und dem Verkehrswert des Gesellschaftsanteiles könnte der Vorgang ein unentgeltliches Rechtsgeschäft darstellen (Hinweis E 29. Oktober 2003, 2001/13/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150266.X01

Im RIS seit

22.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten