RS Vwgh 2003/11/27 2001/15/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2003
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;

Rechtssatz

Anstaltspflege im Sinne des § 6 Abs. 2 lit d FLAG liegt nur dann vor, wenn der Unterhalt der behinderten Person unmittelbar und zur Gänze durch die öffentliche Hand gewährt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn zum Unterhalt durch die untergebrachte Person - durch eigene Mittel - beigetragen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001150076.X02

Im RIS seit

20.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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