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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;Rechtssatz
Anstaltspflege im Sinne des § 6 Abs. 2 lit d FLAG liegt nur dann vor, wenn der Unterhalt der behinderten Person unmittelbar und zur Gänze durch die öffentliche Hand gewährt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn zum Unterhalt durch die untergebrachte Person - durch eigene Mittel - beigetragen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001150076.X02Im RIS seit
20.01.2004Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008