RS Vwgh 2003/12/4 2003/16/0114

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Veröffentlicht am 04.12.2003
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §114;
LAO Wr 1962 §89;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine bei der abgabenbehördlichen Prüfung für Vorjahre vorgenommene verfehlte Beurteilung schafft kein schutzwürdiges Vertrauen, die Behörde werde diese Beurteilung auch in den Folgejahren beibehalten, auch wenn sie sich als unrichtig herausgestellt hat (Hinweis E 26. Juli 2000, 97/14/0040).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160114.X02

Im RIS seit

20.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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