RS Vwgh 2003/12/4 2003/16/0108

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Veröffentlicht am 04.12.2003
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Dass der Wert des Miteigentumsanteils für sich allein betrachtet allenfalls geringer sein kann als der entsprechende Teil des Wertes der gesamten Liegenschaft, bewirkt nicht, dass der Wert des Miteigentumsanteils nicht ermittelt werden kann. Die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG für die Ermittlung nach dem Wert des Grundstücks liegen deshalb nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160108.X05

Im RIS seit

22.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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