RS Vwgh 2003/12/4 2003/16/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.2003
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §26 Abs1;

Rechtssatz

Es steht dem Zahlungspflichtigen frei, gegenüber dem Kostenbeamten oder auch noch im Berichtigungsverfahren Einwendungen gegen die Richtigkeit der vom Finanzamt mitgeteilten Bemessungsgrundlage zu erheben (Hinweis E 20. August 1996, 96/16/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160108.X06

Im RIS seit

22.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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