RS Vwgh 2003/12/11 2000/14/0113

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Veröffentlicht am 11.12.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §132 Abs1;

Rechtssatz

Dem Vorbringen des Abgabepflichtigen, er habe annehmen können, die Abgabenbehörden hätten von Amts wegen "stichprobenartig" Überprüfungen bei den Kunden vorgenommen, ist zu entgegnen, dass auch solche Überprüfungen den Abgabepflichtigen nicht von der Aufbewahrung und Vorlage von Unterlagen entbinden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140113.X04

Im RIS seit

22.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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