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40 VerwaltungsverfahrenNorm
EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienLeitsatz
Verletzung im Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor einem Tribunal durch Absehen von einer Berufungsverhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in einem Verwaltungsstrafverfahren infolge Verhängung einer Geldstrafe von weniger als 500,- €; kein Verzicht des Beschwerdeführers auf eine Verhandlung (vgl VfSlg 16894/2003, 17375/2004); teilweise Zurückweisung der Beschwerde; keine Beschwer durch den stattgebenden Teil des Berufungsbescheides; Zuspruch der Hälfte der NormalkostenSchlagworte
Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsstrafrecht, Berufung, Verhandlung mündliche, Öffentlichkeitsprinzip, Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Legitimation, Beschwer, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:B1545.2006Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009