RS Vwgh 2003/12/16 2000/15/0155

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Veröffentlicht am 16.12.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §217 Abs1;
UStG 1994 §21 Abs1;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung an. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000150155.X01

Im RIS seit

10.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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