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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §29 Abs1;Rechtssatz
Die von der Beschuldigten verspätet erstatteten Umsatzsteuervoranmeldungen, mit welchen dem im § 29 Abs. 1 FinStrG statuierten Erfordernis einer Darlegung der Verfehlung entsprochen worden war, enthielten den durch die Verspätung der Erstattung der Voranmeldung jeweils verkürzten Betrag, sodass die strafaufhebende Wirkung der als jeweilige Selbstanzeige anzusehenden Umsatzsteuervoranmeldung nur noch davon abhing, dass der angemeldete Umsatzsteuervorauszahlungsbetrag, der diesfalls jeweils dem verkürzten Abgabenbetrag entsprach, im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG "den Abgabenvorschriften entsprechend" entrichtet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130083.X03Im RIS seit
23.01.2004