RS Vwgh 2003/12/17 99/13/0032

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Veröffentlicht am 17.12.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §73;

Rechtssatz

Es kommt weder auf den Zeitpunkt an, in dem das die Zuständigkeit beeinflussende Ereignis eintritt, noch auf den Zeitpunkt, in dem das bisher zuständige Finanzamt von einem solchen Ereignis Kenntnis erlangt (Hinweis E 17. Februar 1999, 98/14/0105; E 8. Juni 1994, 94/13/0033; E 29. April 1992, 92/13/0094).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130032.X03

Im RIS seit

23.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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