RS Vwgh 2003/12/17 2002/13/0049

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Veröffentlicht am 17.12.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/15/0133 B 4. Juli 1990 VwSlg 6519 F/1990 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Aufhebungsbescheiden im Sinne des § 299 BAO unterstellt der VwGH eine Rechtsverletzungsmöglichkeit und damit eine allfällige Beschwerdeberechtigung aus der Überlegung, die Bescheidbehebung könne einen Eingriff in die formelle Rechtskraft des aufgehobenen Bescheides bewirken und damit den Abgabepflichtigen in seinem rechtlichen Interesse beeinträchtigen, daß der aufgehobene Bescheid weiterhin dem Rechtsbestand angehört (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0085, 0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002130049.X01

Im RIS seit

01.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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