RS Vwgh 2003/12/17 2002/13/0049

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Veröffentlicht am 17.12.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/15/0133 B 4. Juli 1990 VwSlg 6519 F/1990 RS 2

Stammrechtssatz

Der Eingriff in die formelle Rechtskraft eines nach § 299 BAO aufgehobenen Bescheides muß nicht in jedem Fall eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Abgabepflichtigen (Beschwerdeführers) zur Folge haben. Es ist nach Lage des Falles zu prüfen, ob eine solche tatsächlich vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002130049.X02

Im RIS seit

01.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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