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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 1997 §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/01/0443 E 21. August 2001 RS 3Stammrechtssatz
Die "vermeintliche unmenschliche Behandlung" (vgl. die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 75 FrG 1997, 685 BlgNR
20. GP 82) bzw. ein möglicher Verstoß gegen Art. 3 MRK wäre gegebenenfalls in der Außerlandesschaffung des Fremden durch Österreich zu erblicken. Vor diesem Hintergrund ist § 57 Abs. 1 FrG 1997 so zu verstehen, dass damit der Verpflichtung Österreichs zu konventionsgerechtem Vorgehen im Hinblick auf eine Außerlandesschaffung in einen bestimmten Staat Rechnung getragen werden soll. MaW: Für die Frage der Gewährung eines Zurückweisungs- , Zurückschiebungs- oder Abschiebungsschutzes nach § 57 Abs. 1 FrG 1997 ist maßgeblich, ob stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, Österreich würde im Falle der Außerlandesschaffung eines Fremden in einen bestimmten Staat gegen Art. 3 MRK verstoßen (Hinweis E 8.6.2000, 99/20/0203).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000200208.X02Im RIS seit
03.02.2004