RS Vwgh 2003/12/17 2000/20/0208

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2003
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57 Abs1;
FrG 1997 §57;
MRK Art3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/01/0443 E 21. August 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Die "vermeintliche unmenschliche Behandlung" (vgl. die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 75 FrG 1997, 685 BlgNR

20. GP 82) bzw. ein möglicher Verstoß gegen Art. 3 MRK wäre gegebenenfalls in der Außerlandesschaffung des Fremden durch Österreich zu erblicken. Vor diesem Hintergrund ist § 57 Abs. 1 FrG 1997 so zu verstehen, dass damit der Verpflichtung Österreichs zu konventionsgerechtem Vorgehen im Hinblick auf eine Außerlandesschaffung in einen bestimmten Staat Rechnung getragen werden soll. MaW: Für die Frage der Gewährung eines Zurückweisungs- , Zurückschiebungs- oder Abschiebungsschutzes nach § 57 Abs. 1 FrG 1997 ist maßgeblich, ob stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, Österreich würde im Falle der Außerlandesschaffung eines Fremden in einen bestimmten Staat gegen Art. 3 MRK verstoßen (Hinweis E 8.6.2000, 99/20/0203).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000200208.X02

Im RIS seit

03.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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