RS Vwgh 2003/12/18 2001/08/0204

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

AVG §38;
FGO §2 Abs4;
HKG 1946 §29 Abs5;
HKG 1946 §42 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/08/0205

Rechtssatz

Der VwGH vertritt - anders als der OGH in der Frage der Zuordnung zu "Gewerbe" oder zu "Industrie" - die Auffassung, dass die Frage der Fachgruppenzugehörigkeit so lange als Vorfrage im Sinne des § 38 AVG selbständig beurteilt werden kann, als keine (bindende) Entscheidung der Kammer zu dieser Frage vorliegt, wenn sie eine notwendige Grundlage für die Entscheidung bildet (Hinweis 30. September 1985, 85/08/0018, VwSlg 11882 A/1985; zustimmend jüngst Resch, DRdA 2003, 349).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001080204.X04

Im RIS seit

16.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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