RS Vwgh 2003/12/18 2001/08/0204

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Veröffentlicht am 18.12.2003
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §8 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/08/0205

Rechtssatz

Die Frage, ob die in § 8 Z 1 ArbVG geforderte Mitgliedschaft gegeben ist oder nicht, ist zunächst nach jenen Bestimmungen zu beantworten, die den Mitgliedschaftserwerb beim am Kollektivvertragsabschluss beteiligten Verband regeln. Dabei sind bei den gesetzlichen Interessenvertretungen die Bestimmungen des die betreffende Interessenvertretung regelnden Gesetzes maßgebend (Hinweis Strasser in Kommentar zum Arbeitsverfassungsgesetz, Anm. 8 zu § 8 ArbVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001080204.X01

Im RIS seit

16.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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