RS Vwgh 2003/12/18 2002/12/0197

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Veröffentlicht am 18.12.2003
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65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §40;
PG 1965 §56 Abs1;
PG 1965 §56 Abs4;

Rechtssatz

Aus dem Wortlaut des § 40 PG 1965 in Zusammenhalt mit seiner systematischen Stellung im IV. Abschnitt des Pensionsgesetzes 1965 ergibt sich zweifelsfrei, dass die im VIII. Abschnitt des genannten Gesetzes geregelte Forderung des Bundes auf Leistung eines besonderen Pensionsbeitrages nicht unter seinen Anwendungsbereich fällt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120197.X01

Im RIS seit

30.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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