RS Vwgh 2003/12/18 2002/08/0107

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Veröffentlicht am 18.12.2003
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §448 Abs4;
ASVG §449 Abs1;

Rechtssatz

Die Ausschreibung einer im Stellenplan vorgesehenen Planstelle durch die Organe der Selbstverwaltung unterliegt zwar der Rechtsmäßigkeitsaufsicht, ist aber keine wichtige Angelegenheit im Sinne der Grundsätze für die Zweckmäßigkeitsaufsicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002080107.X06

Im RIS seit

29.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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