RS Vwgh 2003/12/18 2003/08/0134

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Veröffentlicht am 18.12.2003
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §447;
ASVG §448;
BMG §13;

Rechtssatz

Der Abschluss von Pachtverträgen gehört nicht zu jenen Angelegenheiten, hinsichtlich derer Beschlüsse der Verwaltungskörper gemäß § 447 ASVG zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bedürfen. Derartige Beschlüsse unterliegen jedoch nach Maßgabe der §§ 448f ASVG der Aufsicht des Bundesministers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003080134.X01

Im RIS seit

29.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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