RS Vwgh 2003/12/18 99/08/0121

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Veröffentlicht am 18.12.2003
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §16 Abs1 litl;

Rechtssatz

Das Arbeitsmarktservice ist auch während eines Zeitraumes, in dem der Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld gemäß § 16 Abs. 1 lit. l AlVG ruht, berechtigt und verpflichtet, dem Arbeitslosen Beschäftigungen mit Beginn nach dem Ablauf des Ruhenszeitraumes zuzuweisen. Solche Zuweisungen sind als Zuweisungen im Sinne des § 10 Abs. 1 AlVG anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999080121.X01

Im RIS seit

16.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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