Index
L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
PensionsO Wr 1995 §4 Abs4 Z3;Rechtssatz
Allein aus dem - im Beschwerdefall unstrittigen - Umstand, die Beschwerdeführerin sei (auch) nach ihrer Ruhestandsversetzung als handelsrechtliche Geschäftsführerin der T.-GmbH bestellt gewesen, kann nicht auf ihre Fähigkeit zu einem zumutbaren Erwerb im Sinne des § 9 Wr PensionsO 1995 geschlossen werden (vgl. das Erkenntnis vom 25. September 2002, Zl. 2001/12/0150).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120030.X04Im RIS seit
09.02.2004