RS Vwgh 2003/12/18 2000/12/0030

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Veröffentlicht am 18.12.2003
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PensionsO Wr 1995 §4 Abs4 Z3;
PensionsO Wr 1995 §9;
PG 1965 §4 Abs4 Z3 idF 1998/I/123 impl;

Rechtssatz

Allein aus dem - im Beschwerdefall unstrittigen - Umstand, die Beschwerdeführerin sei (auch) nach ihrer Ruhestandsversetzung als handelsrechtliche Geschäftsführerin der T.-GmbH bestellt gewesen, kann nicht auf ihre Fähigkeit zu einem zumutbaren Erwerb im Sinne des § 9 Wr PensionsO 1995 geschlossen werden (vgl. das Erkenntnis vom 25. September 2002, Zl. 2001/12/0150).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000120030.X04

Im RIS seit

09.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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