RS Vwgh 2004/1/8 AW 2003/17/0065

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Veröffentlicht am 08.01.2004
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

LAO Slbg 1963;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §63 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Vorschreibung von Tourismusbeiträgen für die Jahre 2000 bis 2003 - Die Beschwerdeführerin bekämpft mit der vorliegenden Beschwerde die Abweisung der Berufung gegen die Vorschreibung von Tourismusbeiträgen gegenüber der Beschwerdeführerin als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin (einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) für die Jahre 2000 bis 2003. Der Erlassung eines nach der Aufhebung des angefochtenen Berufungsbescheides erforderlichen Ersatzbescheides stehen keine Verjährungsvorschriften der Salzburger LAO entgegen. Der Anspruch auf Erlassung eines Ersatzbescheides (§ 63 Abs. 1 VwGG) kann ebenfalls nicht verjähren. Zu einer "Verjährung" wegen der Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann es weder hinsichtlich der (Neu)Festsetzung der Abgabe noch hinsichtlich eines sich aus der Neufestsetzung ergebenden Rückforderungsanspruches kommen. Auch der Umstand, dass die Beschwerdeführerin als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin einschreitet, führt nicht zu einem anderen Ergebnis.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2003170065.A01

Im RIS seit

12.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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