RS Vwgh 2004/1/14 2003/08/0002

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Veröffentlicht am 14.01.2004
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Index

E3L E05204010
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

31979L0007 Gleichbehandlungs-RL Soziale Sicherheit;
AlVG 1977 §18;
AlVG 1977 §33;

Beachte

Besprechung in:RdW 2002, 672; DRdA 2003, 199;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0038 E 14. Jänner 2004 RS 3

Stammrechtssatz

Hinsichtlich der Dauer des Anspruchs auf Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung bestehen keine gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Das Gemeinschaftsrecht zwingt nicht dazu, solche Geldleistungen auch für Zeiträume zu gewähren, für die nach österreichischem Arbeitslosenversicherungsrecht nur mehr ein Anspruch auf Notstandshilfe besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003080002.X02

Im RIS seit

10.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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